Title: Auto-Kaufvertrag
Author: lucakuehn
Published: 21. Dezember 2023
Last modified: 2. Oktober 2025

---

## Auto-Kaufvertrag: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen

![Auto-Kaufvertrag](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/
12/1024x600-auto-kaufvertrag.jpg)

Beim privaten Autoverkauf können gelegentlich Schwierigkeiten auftreten. Es ist 
entscheidend, dass die beteiligten Parteien diese Punkte berücksichtigen, um einen
reibungslosen Abschluss des Kaufvertrags sicherzustellen:

 * **Neutrale Gebrauchtwagenuntersuchung machen lassen**
 * **Schriftlichen Kaufvertrag abschließen und Probefahrt durchführen**
 * **Auto möglichst vor Übergabe ummelden**

Die wichtigsten Tipps, damit Verkäufer und Käufer beim Abschluss eines Kaufvertrags
nichts Wichtiges vergessen oder übersehen. Außerdem: Der **ADAC Musterkaufvertrag**
und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download.

## Gebrauchtwagen untersuchen lassen

![ADAC Gebrauchtwagen-Check](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/
49/2023/12/adac-nr-klimawartung-akkor.jpg)

Es ist vorteilhaft für beide Vertragsparteien, das Fahrzeug durch den ADAC überprüfen
zu lassen. Ein Prüfbericht erleichtert den Verkauf des Autos, da es für Nicht-Experten
schwierig ist, den Zustand des Fahrzeugs zu beurteilen. Den **[ADAC Gebrauchtwagen-Check](https://www.adac-nordrhein.de/aachen/pruefzentrum/#gebrauchtwagen-check)**
kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen
lassen.

## Wichtig bei der Probefahrt

Es ist wichtig, während der Probefahrt sicherzustellen, dass die potenzielle Käuferin
oder der potenzielle Käufer** volljährig** ist und über den **entsprechenden Führerschein**
verfügt. Wenn der Interessent alleine eine Probefahrt unternimmt, ist es ratsam,
ein Pfand wie beispielsweise den **Personalausweis** zu hinterlegen. Vor der Probefahrt
sollte das Auto zudem auf mögliche Beschädigungen überprüft werden.

Idealerweise ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversichert. 
Allerdings sollte man sich beim Kauf von Privat nicht darauf verlassen. Daher ist
es wichtig, vor der Probefahrt klarzustellen, wer im Falle eines Schadens die Haftung
übernimmt. Ohne eine abweichende Vereinbarung haftet der Probefahrer vollständig
für selbstverschuldete Schäden. Vor der Probefahrt ist es ratsam, zwischen Käufer
und Verkäufer zu klären, wer beispielsweise die **Selbstbeteiligung im Falle eines
Unfalls tragen würde, auch wenn das Auto vollkaskoversichert ist.**

## Probefahrt-Vereinbarung & Checkliste zum Download

 * **[Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Fahrzeug](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/12/Vereinbarung-ueber-die-Probefahrt-mit-einem-gebrauchten-Fahrzeug.pdf)**
 * **[Checkliste für die Probefahrt](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/12/Checkliste-fuer-die-Probefahrt.pdf)**

## Ummeldung des Autos

Falls der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, bleibt der Verkäufer weiterhin für
die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftbar. Daher empfiehlt der ADAC, dass
beide Vertragsparteien **gemeinsam zur Zulassungsstelle** gehen und die Ummeldung
des Fahrzeugs durchführen. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, das Auto 
vor der Übergabe außer Betrieb setzen zu lassen. Die Juristen des ADAC geben den
Tipp, dass der Käufer mit den entstempelten Kennzeichen bis zum Ende des Tages direkt
nach Hause fahren kann, vorausgesetzt, die bestehende Kfz-Versicherung deckt diese
Fahrt noch ab. Bei Unsicherheiten sollte der Käufer sicherheitshalber bei der Versicherung
nachfragen. Wenn ein abgemeldetes Auto verkauft wird, benötigt der Käufer für die
Abholung entweder ein **Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen** oder einen Anhänger.
Im abgemeldeten Zustand darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

## Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Der Sachmängelhaftungsausschluss im ADAC Musterkaufvertrag verhindert, dass der 
Käufer Ansprüche wegen unbekannter Mängel geltend machen kann. Diese Klausel dient
dem Schutz des Verkäufers vor der Möglichkeit, für nicht bekannte Mängel in Anspruch
genommen zu werden.

## Das müssen Verkäufer beachten

![Fahrzeugbrief](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/
12/1024x600-fahrzeugbrief-1.jpg)

Der Verkäufer trägt die vollständigen Angaben zum Namen und zur Adresse des Käufers
in beide Exemplare des Vertrags ein. Gleiches gilt für die Meldungen an die Versicherung
und die Zulassungsstelle. Dabei werden die Daten mit dem Ausweis oder Personalausweis
des Käufers verglichen und in den Kaufvertrag übertragen. Es wird empfohlen, die**
vollständige Zahlung des Kaufpreises in bar zu vereinbaren**. Der ADAC warnt vor
Ratenzahlung oder Stundung, insbesondere beim Privatverkauf, um möglichen Ärger 
zu vermeiden. Wenn möglich, sollte die Echtheit des Bargelds vor der Übergabe des
Fahrzeugbriefs bei der eigenen Bank überprüft werden. Nach dem Verkauf erstellt 
der Verkäufer **Kopien der Verkaufsmeldungen** und sendet die **Originaldokumente
an die Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft.**

## Das ist wichtig für Käufer

Der Käufer überprüft die Angaben in den Fahrzeugpapieren und erkundigt sich nach
der CoC-Bescheinigung. Falls der Vertrag durch einen Vertreter des Verkäufers abgeschlossen
wird, muss dieser eine schriftliche Vollmacht sowie einen Ausweis oder Pass vorlegen.
Der Käufer notiert seine Kontaktdaten.

Es ist ratsam, den **Kaufvertrag in schriftlicher Form abzuschließen.** Alle zusätzlichen
Ausstattungen und Zubehör sollten vollständig im Vertrag aufgeführt werden. Falls
der Platz dafür nicht ausreicht, kann ein Zusatzblatt hinzugefügt werden, das von
beiden Parteien unterzeichnet wird.

Mit dem Kauf gehen die **Haftpflicht- und Kaskoversicherung** auf den Käufer über.
Es ist wichtig zu überprüfen, ob diese die **gewünschten Bedingungen** erfüllen.
Bei Bedarf kann der Käufer die bisherige Versicherung kündigen (Frist: ein Monat
nach dem Erwerb des Fahrzeugs) und einen neuen Vertrag abschließen.

Nach Kauf ist es wichtig, Ihr neues Auto anzumelden. Vorab können Sie bereits im**
[ADAC Online-Shop](https://wunschkennzeichen.adac-shop.de/wunschkennzeichen)** ein
Wunschkennzeichen reservieren.

## Verkauf gebrauchter E-Autos

![E-Auto](https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/12/adac-
nr-e-auto-akko.jpg)

Aufgrund des wachsenden Stellenwerts der **Elektromobilität** wird der private Verkauf
von gebrauchten Elektroautos immer häufiger. Hierbei sind einige spezielle Aspekte
zu berücksichtigen, wie beispielsweise der **Zustand der Antriebsbatterien.** Ein
Batterietestprotokoll trägt oft dazu bei, das gebrauchte Elektrofahrzeug besser 
zu verkaufen.

ADAC Nordrhein e.V. // Luxemburger Straße 169 // 50939 Köln // T [0221 47 27 47](https://www.adac-nordrhein.de/auto-kaufvertrag/+49221472747?output_format=md)

 * [Impressum](https://www.adac-nordrhein.de/impressum/)
 * [Datenschutzerklärung](https://www.adac-nordrhein.de/datenschutz/)
 * [Cookie-Einstellungen](https://www.adac-nordrhein.de/auto-kaufvertrag/?output_format=md#cookie-settings)