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Auto-Kaufvertrag: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen

Auto-Kaufvertrag

Beim privaten Autoverkauf können gelegentlich Schwierigkeiten auftreten. Es ist entscheidend, dass die beteiligten Parteien diese Punkte berücksichtigen, um einen reibungslosen Abschluss des Kaufvertrags sicherzustellen:

  • Neutrale Gebrauchtwagenuntersuchung machen lassen
  • Schriftlichen Kaufvertrag abschließen und Probefahrt durchführen
  • Auto möglichst vor Übergabe ummelden

Die wichtigsten Tipps, damit Verkäufer und Käufer beim Abschluss eines Kaufvertrags nichts Wichtiges vergessen oder übersehen. Außerdem: Der ADAC Musterkaufvertrag und eine Checkliste für die Probefahrt zum Download.

ADAC Kaufvertrag zum Download

Gebrauchtwagen untersuchen lassen

ADAC Gebrauchtwagen-Check

Es ist vorteilhaft für beide Vertragsparteien, das Fahrzeug durch den ADAC überprüfen zu lassen. Ein Prüfbericht erleichtert den Verkauf des Autos, da es für Nicht-Experten schwierig ist, den Zustand des Fahrzeugs zu beurteilen. Den ADAC Gebrauchtwagen-Check kann man bei den Prüfzentren des Clubs und bei ADAC Vertragssachverständigen machen lassen.

Wichtig bei der Probefahrt

Es ist wichtig, während der Probefahrt sicherzustellen, dass die potenzielle Käuferin oder der potenzielle Käufer volljährig ist und über den entsprechenden Führerschein verfügt. Wenn der Interessent alleine eine Probefahrt unternimmt, ist es ratsam, ein Pfand wie beispielsweise den Personalausweis zu hinterlegen. Vor der Probefahrt sollte das Auto zudem auf mögliche Beschädigungen überprüft werden.

Idealerweise ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversichert. Allerdings sollte man sich beim Kauf von Privat nicht darauf verlassen. Daher ist es wichtig, vor der Probefahrt klarzustellen, wer im Falle eines Schadens die Haftung übernimmt. Ohne eine abweichende Vereinbarung haftet der Probefahrer vollständig für selbstverschuldete Schäden. Vor der Probefahrt ist es ratsam, zwischen Käufer und Verkäufer zu klären, wer beispielsweise die Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls tragen würde, auch wenn das Auto vollkaskoversichert ist.

Probefahrt-Vereinbarung & Checkliste zum Download

Ummeldung des Autos

Falls der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet, bleibt der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haftbar. Daher empfiehlt der ADAC, dass beide Vertragsparteien gemeinsam zur Zulassungsstelle gehen und die Ummeldung des Fahrzeugs durchführen. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, das Auto vor der Übergabe außer Betrieb setzen zu lassen. Die Juristen des ADAC geben den Tipp, dass der Käufer mit den entstempelten Kennzeichen bis zum Ende des Tages direkt nach Hause fahren kann, vorausgesetzt, die bestehende Kfz-Versicherung deckt diese Fahrt noch ab. Bei Unsicherheiten sollte der Käufer sicherheitshalber bei der Versicherung nachfragen. Wenn ein abgemeldetes Auto verkauft wird, benötigt der Käufer für die Abholung entweder ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Im abgemeldeten Zustand darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Haftung bei Mängeln und Unfallschäden

Der Sachmängelhaftungsausschluss im ADAC Musterkaufvertrag verhindert, dass der Käufer Ansprüche wegen unbekannter Mängel geltend machen kann. Diese Klausel dient dem Schutz des Verkäufers vor der Möglichkeit, für nicht bekannte Mängel in Anspruch genommen zu werden.

Das müssen Verkäufer beachten

Fahrzeugbrief

Der Verkäufer trägt die vollständigen Angaben zum Namen und zur Adresse des Käufers in beide Exemplare des Vertrags ein. Gleiches gilt für die Meldungen an die Versicherung und die Zulassungsstelle. Dabei werden die Daten mit dem Ausweis oder Personalausweis des Käufers verglichen und in den Kaufvertrag übertragen. Es wird empfohlen, die vollständige Zahlung des Kaufpreises in bar zu vereinbaren. Der ADAC warnt vor Ratenzahlung oder Stundung, insbesondere beim Privatverkauf, um möglichen Ärger zu vermeiden. Wenn möglich, sollte die Echtheit des Bargelds vor der Übergabe des Fahrzeugbriefs bei der eigenen Bank überprüft werden. Nach dem Verkauf erstellt der Verkäufer Kopien der Verkaufsmeldungen und sendet die Originaldokumente an die Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft.

Das ist wichtig für Käufer

Der Käufer überprüft die Angaben in den Fahrzeugpapieren und erkundigt sich nach der CoC-Bescheinigung. Falls der Vertrag durch einen Vertreter des Verkäufers abgeschlossen wird, muss dieser eine schriftliche Vollmacht sowie einen Ausweis oder Pass vorlegen. Der Käufer notiert seine Kontaktdaten.

Es ist ratsam, den Kaufvertrag in schriftlicher Form abzuschließen. Alle zusätzlichen Ausstattungen und Zubehör sollten vollständig im Vertrag aufgeführt werden. Falls der Platz dafür nicht ausreicht, kann ein Zusatzblatt hinzugefügt werden, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Mit dem Kauf gehen die Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf den Käufer über. Es ist wichtig zu überprüfen, ob diese die gewünschten Bedingungen erfüllen. Bei Bedarf kann der Käufer die bisherige Versicherung kündigen (Frist: ein Monat nach dem Erwerb des Fahrzeugs) und einen neuen Vertrag abschließen.

Verkauf gebrauchter E-Autos

E-Auto

Aufgrund des wachsenden Stellenwerts der Elektromobilität wird der private Verkauf von gebrauchten Elektroautos immer häufiger. Hierbei sind einige spezielle Aspekte zu berücksichtigen, wie beispielsweise der Zustand der Antriebsbatterien. Ein Batterietestprotokoll trägt oft dazu bei, das gebrauchte Elektrofahrzeug besser zu verkaufen. Aus diesem Grund bietet der ADAC ein eigenes Formular für den Kaufvertrag an: